Rassekennzeichen der Landseer e.c.t.
FCI-Standard Nr. 226 Landseer (europäisch-kontinentaler Typ)
Ursprung: Deutschland/Schweiz,
Patronanz: F. C. I.,
Verwendung: Wach- und Begleithund.
Klassifikation F.C.I.: Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer, Molosser und Schweizer Sennenhunde
Sektion 2.2 Molosser, Berghunde
Ohne Arbeitsprüfung
Allgemeines Erscheinungsbild: Der Landseer soll den Eindruck eines großen, starken, harmonisch
gebauten Hundes hervorrufen. Er steht, besonders was den Rüden anbetrifft, auf höheren Läufen als
der schwarze Neufundländer.
Kopf: Kopfhaut ohne Falten, kurz und fein behaart. Kopfmodellierung markant geprägt, edel im
Ausdruck.
Oberkopf:
Schädel: Breit und massig. Der Hinterhauptstachel ist gut entwickelt.
Stop: Deutlich, jedoch nicht so stark ausgeprägt wie beim St. Bernhardshund.
Gesichtsschädel:
Nasenspiegel: Schwarz pigmentiert.
Fang: Vor dem Stirnabsatz gemessen entspricht die Schnauzenlänge der Schnauzentiefe.
Lefzen: Trocken, schwarz pigmentiert; die möglichst straffe und nicht geifernde Oberlefze soll die
Unterlefze leicht decken.
Backen: Die mäßig entwickelten Backen laufen allmählich in die Schnauzenpartie über.
Kiefer/Zähne: Scherengebiß.
Augen: Mittelgroß, mäßig tief liegend, braun bis dunkelbraun, hellbraun darf toleriert werden; mit
freundlichem Blick; Lidspalte mandelförmig; Lidhaut nicht sichtbar. Ausgesprochen helle Augen
(schwefel- oder graugelb) sind fehlerhaft, ebenso zu enger Augenabstand.
Ohren: Mittelgroß, wenn gegen die Augen gelegt bis zum inneren Augenwinkel reichend, von
dreieckiger Form, unten etwas gerundet, hoch am Oberkopf, aber nicht zu weit hinten angesetzt und
den Kopfseiten glatt und dicht anliegend; mit feiner Behaarung, längere Haarfransen nur am hinteren
Teil der Ohrwurzel.
Hals: Der Hals, im Querschnitt nicht ganz rund, sondern leicht eiförmig, steigt muskulös und
breitnackig aus der Schulter- Brustpartie gegen den Kopf an. Bei symmetrischem Bau beträgt seine
Länge vom Hinterhauptbein bis zum Widerrist ungefähr 3/4 bis 4/5 der Kopflänge vom
Hinterhauptbein bis zur Nasenwurzel gemessen. Ausgeprägte Kehl- oder Halswamme ist nicht
erwünscht.
Körper: Die Länge vom Widerrist zum Rutenansatz entspricht ungefähr der doppelten Kopflänge. Von
den Schultern bis zur Kruppe breit und kräftig.
Rücken: Straff, gerade.
Lenden: Muskulös.
Kruppe: Breit, durch starke Muskelpolster seitlich und nach hinten schön abgerundet.
Brust: Zwischen den sehr schönen Schultern ist die Brust tief und breit mit entsprechend kräftiger
Rippenwölbung des Brustkorbes.
Bauch: Wenig aufgezogen. Zwischen Bauch und Lenden soll eine flache Vertiefung der
Flankengegend deutlich sichtbar sein. Schwacher Rücken, Senkrücken, schlaffe Lenden, zu kurze
letzte Rippen so wie ein stark aufgezogener Bauch sind fehlerhaft.
Rute: Stark, höchstens bis etwas unter das Sprunggelenk reichend, sehr dicht und buschig behaart,
aber ohne eigentliche Fahne. In der Ruhe soll der Hund im Stand die Rute abwärts hängend tragen,
mit, eventuell, am Ende einer leichten Biegung nach oben. In der Erregung darf er sie gerade
ausgestreckt mit einer leichten Biegung nach oben tragen. Verbogene oder über den Rücken
geringelt getragene Ruten sind zu verwerfen.
Gliedmaßen:
Vorderhand: Starke, von der Schultergegend kommende Muskelmassen umlagern den kräftigen
Oberarmknochen, dem sich unter richtiger Winkelung die mächtigen Knochen des von vorne gesehen
vollkommen geraden, gut bemuskelten Laufes anschließen. Der ganze Lauf ist bis zum Sprunggelenk
leicht befedert.
Ellenbogen: Sie liegen dem tiefsten Teil des Brustkorbes an, stehen ziemlich hoch und sind genau
rückwärts gerichtet.
Hinterhand: Sie soll kräftig sein. Die Hinterläufe müssen durchwegs frei beweglich sein und sollen
starke Knochen haben, die von kräftigen Muskeln überlagert sind Die Hinterläufe sind mäßig
befedert. Oberschenkel: Besonders breit entwickelt. Afterkrallen: Sie sind zu verwerfen und sollen
möglichst bald nach der Geburt entfernt werden. Kuhhessige Stellung und Mangel an Winkelung sind
Fehler. Pfoten: Groß und gut geformt, sogenannte Katzenpfoten. Gespreizte oder nach außen
gedrehte Pfoten sind zu beanstanden. Die Zehen sollen durch starke Schwimmhäute bis ziemlich weit
zur Zehenspitze verbunden sein.
Gangwerk: Die Bewegung und Gangart der muskulösen Läufe ist leicht fördernd und geräumig.
Haarkleid:
Haar: Die Behaarung soll mit Ausnahme des Kopfes lang, möglichst schlicht und dicht sein und bei der
Berührung sich fein anfühlen. Das Deckhaar ist durchsetzt mit Unterwolle, aber nicht so dicht wie
beim schwarzen Neufundländer. Leicht gewelltes Deckhaar auf dem Rücken und an den
Oberschenkeln ist nicht zu beanstanden. Das gegen den Strich gebürstete Haar muß von selbst
wieder in die richtige Lage zurückfallen.
Farbe: Die Grundfarbe des Haares ist ein klares Weiß mit zerrissenen schwarzen Platten auf der
Rumpf- und Kruppenpartie. Der Hals, die Vorbrust, der Bauch, die Läufe und die Rute müssen weiß
sein. Der Kopf ist schwarz. Als Zuchtfestigung gilt eine weiße Schnauzenpartie mit einer weißen,
symmetrischen, nicht zu breiten durchgezogenen Blesse. Noch vorkommende Rußflecken im weißen
Grund sind keine Fehler, sollten jedoch herausgezüchtet werden.
Größe: Die Schulterhöhe des Landseers darf schwanken:
Bei den Rüden durchschnittlich zwischen 72 und 80 cm.
Bei den Hündinnen durchschnittlich zwischen 67 und 72 cm.
Kleinere Variationen nach unten oder oben sind zu tolerieren.
Fehler: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muß als Fehler angesehen werden, dessen
Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte.
N.B.: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im
Hodensack befinden.